Infos für Eltern der Schulanfänger 2012
Am Dienstag, 11.10.2011
um 18.30 Uhr:
Die Ewaldschule stellt sich vor – Möglichkeit der Schulbesichtigung
Um 19.30 Uhr:
Informationsabend für Eltern der Schulanfänger 2012/13 in der Pausenhalle.
Schulanmeldung in Oer-Erkenschwick:
Die Anmeldungen an den Grundschulen erfolgen in Oer-Erkenschwick in diesem Jahr vom 09.11.- 11.11.2011 jeweils von 8 Uhr bis 13 Uhr, Donnerstag auch von 14 Uhr bis 17 Uhr.
Die Erziehungsberechtigten werden von der Stadt Oer-Erkenschwick schriftlich benachrichtigt und erhalten einen Anmeldeabschnitt, den sie bei der Anmeldung an einer Grundschule ihrer Wahl vorlegen. Es gibt für Grundschulen keine Schulbezirke mehr.
--> Eltern entscheiden, an welcher Grundschule sie ihr Kind anmelden.
- • Wie läuft die Anmeldung an der Ewaldschule ab?
Um längere Wartezeiten zu verhindern, vergeben wir am Eltern-Informationsabend (11.10.2011, siehe oben) Termine!
Danach hängen Terminlisten vor unserem Sekretariat aus, oder Sie können telefonisch mit uns einen Termin vereinbaren.
Zum Termin nicht vergessen:
- • Familienbuch
- • eventuell Unterlagen von Ärzten
oder anderen Fachkräften …
-
• Anmeldeabschnitt
der Stadt
- • …und Ihr Kind !!! J
Während der Anmeldung werden die Schulanfänger in der Schule auf ihre Lern- und Sprachentwicklung hin untersucht.
- • Aufschreiben der Familiendaten
- • Gespräch mit Erziehungsberechtigten über Wissenswertes oder besondere Wünsche
- • Gespräch mit dem Kind (einfache Fragen) hauptsächlich zur Feststellung der Beherrschung der deutschen Sprache
- • kurze Einschätzung der „Voraussetzungen“ des Kindes durch einfache Aufgaben
- • à kein Test, sondern nur eine
Orientierungshilfe !!!!! (15-20 Minuten)
Der Schularzt stellt nach Terminvergabe bei einer Untersuchung den körperlichen Entwicklungsstand und die gesundheitlich bedingte Leistungsfähigkeit fest.
Die Eltern der künftigen Erstklässler werden vor den Sommerferien zu einem Informationsnachmittag in den Kindergarten und zu einem Informationsabend in die Schule eingeladen.
Sie erfahren Wichtiges zum Ablauf der Einschulung, zur Arbeit im ersten Schuljahr, zur Ausstattung ihres Kindes und zur Schulwegsicherheit.
Stichtag der Einschulung
Das neue Schulgesetz vom 27.Juni 2006 regelt bis zum Schuljahr 2014/2015 den Stichtag für die Einschulung in Nordrhein- Westfalen.
So gilt der 30. September als Stichtag für das Schuljahr 2011/2012. Kinder, die bis zu diesem Datum das 6. Lebensjahr vollenden, sind schulpflichtig.
oder:
Am 1. August 2011 werden die Kinder schulpflichtig, die in der Zeit vom 1.9.2004 bis 30.09.2005 geboren wurden.
Auf Antrag der Eltern können ab dem Schuljahr 2012/13 Kinder, die nach dem 30. September das 6. Lebensjahr vollenden, ein Jahr später eingeschult werden.
Allgemeines
Anmeldungen zur Grundschule
Die Anmeldungen zur Grundschule finden jeweils im Herbst des Vorjahres statt (spätestens bis zum 15. November eines Jahres). Nach Information über das örtliche Schulangebot durch den Schulträger, melden Eltern ihr Kind an einer Grundschule ihrer Wahl an. Es besteht für Eltern Anspruch auf die Aufnahme ihres Kindes in die dem Wohnort nächstgelegene Grundschule. Im Rahmen freier Kapazitäten ist eine Aufnahme auch an anderen Grundschulen möglich.
Aufnahme in die Grundschule
Über die Aufnahme in die Grundschule entscheidet die Schulleitung auf der Grundlage einer Schuleingangsbeobachtung zur Feststellung der Schulfähigkeit und auf der Grundlage des im Rahmen einer schulärztlichen Untersuchung erstellten schulärztlichen Gutachtens.
Vorzeitige Einschulung
Eine vorzeitige Einschulung können Eltern bei der von ihnen gewählten Grundschule beantragen. Die Schulleitung entscheidet unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens über den Antrag. Wird eine vorzeitige Aufnahme entschieden, beginnt für die vorzeitig eingeschulten Kinder mit dem Aufnahmebescheid die Schulpflicht.
Zurückstellung vom Schulbesuch
Eine Zurückstellung vom Schulbesuch für schulpflichtige Kinder erfolgt nur in ganz besonderen Ausnahmefällen, wenn gravierende gesundheitliche Gründe vorliegen.
Die Entscheidung über eine Zurückstellung in begründeten Fällen trifft die Schulleitung.
Flexible Gestaltung der Schuleingangsphase
In der Regel werden alle schulpflichtigen Kinder eingeschult. Die flexible Gestaltung der Schuleingangsphase hat das Ziel, alle Kinder gemäß ihrer Entwicklung und ihren Fähigkeiten zu fördern. Die Schuleingangsphase kann daher in einem Jahr, in zwei oder drei Jahren durchlaufen werden.
Die Schuleingangsphase - als Einheit der Klassen 1 und 2 – wird je nach Entscheidung der Schulkonferenz einer Grundschule jahrgangsbezogen oder jahrgangs-
übergreifend organisiert.
(Quelle: http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/e/einschulung_grundschule/index.php )
Eventuelle Rückfragen bezüglich der Anmeldungen, vorzeitiger Anmeldungen oder Nachmeldungen beantworten wir Ihnen gern auch telefonisch oder per mail:
Ewaldschule
- Gemeinschaftsgrundschule -
Grüner Weg 28, 45739 Oer-Erkenschwick
( 02368/55245, Fax: 02368/80185, e-mail: 122490@schule.nrw.de
Folgende Grundsätze sind zu beachten:
1) Jedes Kind hat Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegenen Schule, jedoch nur im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität.
2) Die Aufnahme kann abgelehnt werden, wenn die Aufnahmekapazität erschöpft ist.
3) Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung.
Diese Elternmappe erhalten Sie von uns in gedruckter Form am Eltern-Info-Abend (12.7., 19.30 Uhr) .
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Elternbrief Erstklässler,OGS,1.11.doc
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